Carsharing im ländlichen Raum, aber auch schon in den Städten, kommt schnell an seine Grenzen, weil das Auto nicht einfach irgendwo stehen gelassen werden kann, um von weiteren Nutzern dort aufgepickt zu werden. Deshalb halten wir die Ergänzung um Shuttleverkehre der Praktikabilität wegen für wichtig.
Statt allein eines Radgesetzes für MV halten wir in der LAG inzwischen eine Weiterentwicklung des ÖPNV-Gesetzes zu einem umfassenden Mobilitätsgesetz für erforderlich. Hier müssen neben den Standards für Bedienhäufigkeiten im ÖPNV und dem Regioanalverkehr der Bahn auch Standards für alle anderen Formen der Mobilität festgelegt sein, um einer "Mobilitätsgarantie" für jeden Ort des Landes näher zu kommen. In einem solchen Mobilitätsgesetz müssen selbstverständlich auch verbindliche Regeln für ein flächedeckendes Radwegenetz im ganzen Land und für Qualität und Standard von Rad- und Fußwegen festgelegt werden.
Deshalb wird die Forderung nach einem Radgesetz mit einem weiteren ÄA im KAP. 3.3 fallengelassen.
Mit den Änderungen sollen auch die Hauptforderungen auf andere Verkehrsträger außerhalb des ÖPNV ausgeweitet werden. Das ist im bisherigen Vorschlag des LaVo zu einseitig.
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